EU-Kommission entscheidet Parallelfall zum Rennbahnareal als unzulässige Beihilfe.

EU bestätigt Profisport ist eine Wirtschaftstätigkeit. Verbot der Rennbahnbebauung nur noch eine Frage der Zeit.

Wie die Europäische Kommission gestern bekannt gegeben hat müssen insgesamt sieben spanischen Fußballklubs, Millionenbeträge, die sie als Beihilfe von der öffentlichen Hand, überwiegend für Grundstücke erhalten haben, zurückzuzahlen. Unter den betroffenen Klubs sind namhafte Vereine wie Real Madrid und FC Barcelona. Der spanische Staat muss nun die bis zu zweistelligen Millionenbeträge von den Vereinen zurückfordern.
Was bedeutet dies nun für die Anfang diesen Jahres vom Frankfurter Rennklub ebenfalls bei der EU-Kommission eingereichte Beschwerde gegen unerlaubte Beihilfe an den DFB in Form des Rennbahn-Geschenks?:
1. Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager kommentierte das Urteil mit dem deutlichen Hinweis: „Profifußball ist eine Wirtschaftstätigkeit, bei der beträchtliche Summen im Spiel sind“. Die Kommissarin unterstreicht ihre Äußerungen zudem mit der Feststellung, dass es bei derlei Fußballvereinen nicht um den sportlichen Wettbewerb gehe, sondern um einen wirtschaftlichen, wie man anhand der Millioneneinnahmen durch Trikotverkauf und Lizenzvergaben erkennen kann. Mit diesen Aussagen bringt sie die gesamte Fassade zum Einsturz, die die Stadträte Frank und Cunitz um den Wirtschaftsbetrieb DFB immer wieder aufbauten, wenn sie bei der DFB-Beihilfe von der „Förderung des Breitensports“ faselten. 2. Die Kommission führt ferner aus, dass bei den Hilfen an die Fußballklubs somit der Wettbewerb nicht nur in Spanien, sondern auch innerhalb der Europäischen Union drastisch verzerrt werde. Der Verzicht der Stadt Frankfurt auf einen marktgerechten Grundstückspreis im Fall des DFB ist also umso mehr völlig zweifelsfrei als ein Regelverstoß gegen geltendes EU-Recht zu verstehen und keinesfalls eine Frage, die Stadträte auf kommunaler Ebene auskungeln dürfen. 3. Madrid muss zudem 18,5 Mio. Euro aus einer Entschädigung für den nicht vollzogenen Grundstückstausch zurückzahlen. Dies zeigt, mit welcher Dreistigkeit die Fußballwirtschaft gegenüber Kommunen auftritt und dass sie sich längst auch auf den geschickten Umgang mit Grundstücksgeschäften verstehen.
Hierzu Rechtsanwalt Adam Rosenberg: „Der Beschluss der EU-Kommission ist ein deutlicher Hinweis, auf das zu erwartende Ergebnis im Fall des Verkaufs des Rennbahnareals an den DFB. Es kann nunmehr davon ausgegangen werden, das von der Kommission auch dieses Geschäft als unzulässige Beihilfe angesehen wird – mit der Folge der Nichtigkeit des Vertrags. Entgegen der rechtsirrigen Darstellung von Herrn Gellert spielt es in Brüssel keine Rolle ob dem Geschäft ein Kauf-, Mietvertrag oder Erbpachtverhältnis zu Grunde. Erbpachtgeschäfte sind als vollwertige Grundstücksgeschäfte zu betrachten. Nicht ohne Grund unterliegen sie ja auch der Grunderwerbsteuer und müssen beim Notar abgeschlossen werden. “
Der Vorstand des Frankfurter Rennklub appelliert daher noch einmal an den Magistrat der Stadt Frankfurt, endlich überfällige Gespräche für eine gemeinschaftliche Lösung, anzubieten.