Weiterer Verkündungstermin im Räumungsverfahren aufgehoben

Rechtsanwälte des Renn-Klubs legen Gehörsrüge ein als letztes Rechtsmittel vor einer Verfassungsbeschwerde

Der für heute angesetzte Verkündungstermin in der Sache Räumungsklage Stadt Frankfurt ./. Frankfurter RennKlub e.V. musste wegen einer Gehörsrüge der FRK Rechtsanwälte aufgehoben werden. Grund für die Gehörsrüge ist ein erst am frühen Morgen eher durch Zufall in Kenntnis gelangter Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt auf den Ablehnungsantrag gegen die Richterin am Landgericht. Obwohl dieser Beschluss bereits am 21. November ergangen ist wurde er den Rechtsanwälten des Renn-Klubs bisher nicht zugestellt. Da ein Verfahren auf Ablehnung eines Richters erst mit Ablauf der Entscheidung über den Antrag auf nachträgliches rechtliches Gehör erledigt ist, hätte das Gericht von Amts wegen den Verkündungstermin verlegen müssen, um dem FRK Gelegenheit zu geben, den Antrag auf nachträgliches rechtliches Gehör innerhalb von zwei Wochen zu stellen. Ein solcher Antrag ist auch deshalb erforderlich, um danach eine eventuell zulässige Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen zu können.