Frankfurter Renn-Klub beantragt einstweilige Anordnung gegen Stadt Frankfurt

Drohungen des Planungsdezernenten Mike Josef sind Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit

Der Frankfurter Renn-Klub (FRK) hat am Mittwoch den 07. Juni 2017 beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Der FRK wehrt sich damit gegen die öffentlichen Drohungen und Maßregelungen des Planungsdezernenten Mike Josef gegenüber dem Oberlandesgericht und wegen des bisherigen Prozessverlaufs. Der Planungsdezernent hatte wiederholt, zuletzt in der Stadtverordnetenversammlung am 01. Juni im Namen des Magistrats erklärt „es wäre klug endlich eine Entscheidung zu fällen“ und „dieses sei auch im Interesse des Gerichts“. Dies veranlasste den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Roman Poseck am 02. Juni in der Frankfurter Rundschau in einem Interview dem Vorwurf des Hinauszögerns einer Entscheidung durch Verlegung von Verhandlungsterminen, zu widersprechen. Weiterhin erklärte der Präsident bei der Kritik der Stadt „Im Rennbahnverfahren scheint das richtige Maß verloren gegangen zu sein“. Der FRK sieht in den als Drohung zu wertenden Äußerungen des Planungsdezernenten Josef einen Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit nach § 97 GG und damit eine Überschreitung rechtlicher Grenzen amtlicher Einflussnahme. Die Tatsache, dass der Deutsche Fußballbund e.V. (DFB) involviert ist hat zwar ein großes öffentliches Interesse hervorgerufen. Dass deshalb aber schwierige Rechtsfragen, die eine akribische und genaue Erörterung erforderlich machen, aus politischen Gründen unbewertet bleiben sollen, ist inakzeptabel. Die Stadt selbst hat sich durch ihr eigenes rechtlich fragwürdiges und teilweise nicht klar strukturiertes bzw. ungeplant wirkendes Verhalten von Herrn Cunitz, dem Vorgänger des heutigen Planungsdezernenten, in diese Situation gebracht, indem sie den FRK – ohne überhaupt je ein Gespräch geführt zu haben – von der Rennbahn trotz bestehender Verträge vertreiben wollte. Nachdem der DFB Alternativen prüft bzw. andere Angebote erhält, dem erkennenden Gericht zu drohen bzw. Ratschläge erteilen zu wollen wie es sein Verfahren zu leiten und zu gestalten habe ist ein Tiefpunkt in dieser prozessualen Auseinandersetzung. Der Grund dafür ist durchschaubar. So soll durch entsprechende Äußerungen in der Stadtversammlung und mit Hilfe der Medien Druck auf die Justiz ausgeübt werden. Der FRK, der auf die Neutralität der Justiz vertraut und angewiesen ist, lässt sich solch einen Angriff nicht gefallen. Es geht hier nicht nur um den reinen Schutz der Interessen des FRK, sondern eben auch darum, dass den Bürgerinnen und Bürgern nicht der Eindruck vermittelt wird, dass Politik und Jurisprudenz hier „Hand in Hand“ arbeiten würden.

Landgericht Frankfurt ignoriert Beschluss des Oberlandesgerichts

Frankfurter Renn-Klub sieht keine Auswirkungen

Trotz vielfachen Vortrags von Seiten des Frankfurter Renn-Klubs, das es sich bei dem Verfahren um eine doppelte Rechtshängigkeit handelt hat das Landgericht überraschend ein Urteil gesprochen. Die Lektüre des landgerichtlichen Urteils gibt Zweifelsfragen auf, weil die Kammer entgegen den gesetzlichen Regelungen der §§ 139, 286 ZPO den Streitfall nicht durch Beweisaufnahme aufgeklärt hat. Auch wurde sich darüber hinweggesetzt das es hier zweifelsfrei eine doppelte Rechtsanhängigkeit Der Renn-Klub hat sogar noch gründlicher als vor der 12. Zivilkammer im hier streitigen Verfahren vor der 14. Kammer alle Tatsachen- und Beweismittel vorgetragen, die einer jederzeitigen Kündbarkeit nach § 3.2 des Geschäftsbesorgungsvertrages (GBV) entgegenstehen. Die Kammer hat jedoch keinen der angebotenen Zeugen gehört, noch nicht einmal die ehemalige Oberbürgermeisterin Petra Roth. Zur Begründung führt die Kammer aus, der bis zum 31. August 2024 laufende GBV sei dennoch jedes Jahr kündbar gewesen, auf die Zeugenaussagen komme es nicht an, da mündliche Nebenabreden ausgeschlossen worden seien. Dies dürfte aber zu kurz gegriffen sein, da es nicht um eine abweichende Vereinbarung, sondern um ein anderes Verständnis der Kündigungsklausel in § 3.2 geht. Deren Geschäftsgrundlage ist selbstverständlich der Auslegung zugänglich. Wesentliche Fragen zur einschränkenden Auslegung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit Rücksicht auf die gleichlaufende Festlaufzeit von Mietvertrag und GBV wurden von der Kammer überhaupt nicht geprüft!
Zudem verkennt die Kammer erneut die Grundzüge der Einheitlichkeit des Schuldverhältnisses von Miet- und Geschäftsbesorgungsvertrag, wie sie das Oberlandesgericht schon zweimal ausdrücklich festgestellt hatte. Ferner wird die Möglichkeit, dass der Mietaufhebungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der Hippodrom unwirksam, sogar sittenwidrig sein dürfte, auch mit seinen Rechtsfolgen außer Acht gelassen. Fehlerhaft ist auch die Feststellung der Kammer, der Kläger sei auf die vorgelegten Unterlagen, hier den Kaufvertrag vom 01.07.1937, nicht näher eingegangen und habe die historische Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main nicht weiter belegt. Der Kläger hat u.a. mit seinen Schriftsätzen vom 25.04.2016 (Bl. 207-211 GA) und 07.07.2016 (Bl. 321-326 GA) einschließlich seines Memorandums (Bl. 334 GA) die historische Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main als Tatsachenvortrag ausführlich mit Beweisantritten unterlegt. Den Vorwurf, dass der Kläger „hierauf nicht näher eingehe“ muss sich daher das Landgericht in gleicher Weise gefallen lassen, wie auch die bereits veranlasste Überprüfung im Rechtsmittelzug. Berufung wurde am gleichen Tage noch eingelegt.

„Wer 1:0 führt, der stets verliert“

Halbzeitstand bei Räumungsklage: Stadt führt gegen Renn-Klub 1:0

Nachdem vom Präsidium des Landgerichtes zweimal der „SchiedsRichter“ ausgewechselt wurde, hat die dritte Richterin im Räumungsverfahren erwartungsgemäß trotz aller bestehenden Gegenargumente heute ohne vorherige Beweisaufnahme und ohne Anhörung der Zeugen eine Entscheidung zugunsten der Stadt Frankfurt verkündet.
Das heutige Urteil führt nicht zur Räumung der Rennbahn.
Dem steht schon das OLG-Urteil vom 02. September 2016 in dem vom FRK angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren entgegen, wonach die Räumung des Geländes und der Abriss der Tribüne bei Meidung von Ordnungsgeld bzw. Haft ausdrücklich untersagt worden ist.
Der FRK hat bereits seine Rechtsanwälte beauftragt, gegen das heutige intrasparente Urteil Berufung beim OLG einzulegen.
Der Vorstand und die Mitglieder des FRK haben volles Vertrauen, dass das Berufungsgericht den Sachverhalt zunächst gewissenhafter aufklärt, um dann ein unabhängiges und gerechtes Urteil zu fällen.

Weiterer Verkündungstermin im Räumungsverfahren aufgehoben

Rechtsanwälte des Renn-Klubs legen Gehörsrüge ein als letztes Rechtsmittel vor einer Verfassungsbeschwerde

Der für heute angesetzte Verkündungstermin in der Sache Räumungsklage Stadt Frankfurt ./. Frankfurter RennKlub e.V. musste wegen einer Gehörsrüge der FRK Rechtsanwälte aufgehoben werden. Grund für die Gehörsrüge ist ein erst am frühen Morgen eher durch Zufall in Kenntnis gelangter Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt auf den Ablehnungsantrag gegen die Richterin am Landgericht. Obwohl dieser Beschluss bereits am 21. November ergangen ist wurde er den Rechtsanwälten des Renn-Klubs bisher nicht zugestellt. Da ein Verfahren auf Ablehnung eines Richters erst mit Ablauf der Entscheidung über den Antrag auf nachträgliches rechtliches Gehör erledigt ist, hätte das Gericht von Amts wegen den Verkündungstermin verlegen müssen, um dem FRK Gelegenheit zu geben, den Antrag auf nachträgliches rechtliches Gehör innerhalb von zwei Wochen zu stellen. Ein solcher Antrag ist auch deshalb erforderlich, um danach eine eventuell zulässige Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen zu können.

Verkündungstermin im Räumungsverfahren aufgehoben

Rechtsanwälte des Renn-Klubs äußeren Besorgnis der Befangenheit

In der Räumungsklage der Stadt Frankfurt haben die Rechtsanwälte des Renn-Klub am letzten Freitag (26.08.) einen Antrag wegen der Besorgnis der Befangenheit gegen die erst im Juni eingesetzte Einzelrichterin Dr. Brücher eingereicht.
Grund der Ablehnung ist der Zufallsfund des Rechtsanwaltes Michael Freudenreich bei seiner Einsichtnahme in die Gerichtsakte. Die Akte der 12. Zivilkammer enthielt einen detailliert ausgearbeiteten Aktenvermerk des früheren Richters Dr. Kirschbaum, der bis Anfang Juni 2016 mit dem Fall als Einzelrichter betraut gewesen ist. In dem 22-seitigen Aktenvermerk des Richters Dr. Kirschbaum hat dieser das sog. „Präsidium“ (das Selbstverwaltungsorgan der Richter) am Landgericht Frankfurt angerufen, um zu prüfen, ob seine Fall nicht einer Kartellkammer vorzulegen ist, da die Stadt Frankfurt hinsichtlich der Zur-Verfügung-Stellung von Pferderennbahnen vermutlich eine marktbeherrschende Stellung in der Region inne hat. Falls auch das Kartellrecht anzuwenden sei, wären die Kündigungsmöglichkeiten der Stadt gegenüber dem Renn-Klub dadurch deutlich eingeschränkt. Fraglich erschien lediglich, ob der bisherige Vortrag der Anwälte des Renn-Klubs zum Kartellrecht hinreichend konkret gewesen ist. Falls man dies bejahe, sei das Kartellrecht zu berücksichtigen.
Richter Dr. Kirschbaum hielt den Vortrag des Renn-Klubs für hinreichend konkret und befürwortete daher die Vorlage bei einer speziellen Kartellrechtskammer. Die Vorsitzenden der beiden Kartellrechtskammern vertraten hingen die Auffassung, der Vortrag sei noch nicht ausreichend, um eine Zuständigkeit ihrer jeweiligen Kammer zu begründen. Richter Dr. Kirschbaum führte in seinem Vermerk auch aus, dass falls der Vortrag des Renn-Klubs zu diesem Thema bisher noch nicht ausreichend sei, von Seiten des Gerichts ein rechtlicher Hinweis gegeben werden müsse, damit der Renn-Klub seinen Vortrag ergänzen könne. Zunächst wollte Richter Dr. Kirschbaum jedoch die Entscheidung des Präsidiums abwarten, da sich der Hinweis zu weiterem Sachvortrag erübrige, wenn die Zuständigkeit einer Kartellrechtskammer vom Präsidium ohnehin bejaht werde.
Die Reaktion des Präsidiums auf diesen Aktenvermerk war jedoch sehr ungewöhnlich: das Präsidium hat in seiner Sitzung vom 29.04.2016 die Zuständigkeit einer Kartellkammer verneint und gleichzeitig Richter Dr. Kirschbaum aus der 12. Kammer entfernt und Richterin Dr. Brücher in die 12. Kammer versetzt. Ein solcher Austausch eines Richters in einem bereits anhängigen Verfahren mitten im Geschäftsjahr ist eher ungewöhnlich und nur in streng geregelten Ausnahmesituationen überhaupt gesetzlich zulässig.
Nach Übernahme der Amtsgeschäfte übersandte Richterin Dr. Brücher den Aktenvermerk ihres Vorgängers nicht an die Parteien zur Kenntnis und gab dem Renn-Klub auch keinen rechtlichen Hinweis zum Kartellrecht, obwohl dies von ihrem Vorgänger Richter Dr. Kirschbaum ausdrücklich für erforderlich erachtet worden war. Das berechtigte Interesse des Renn-Klubs an der gerichtlichen Anwendungen der kartellrechtlichen Bestimmungen zum Schutz eines von einem Monopolisten abhängigen Vertragspartners ist dadurch massiv verletzt worden. Durch diese das Interesse der Stadt bevorzugende Verhaltensweise ist für die Rechtsanwälte des Renn-Klubs die Besorgnis der Befangenheit gegenüber Richterin Dr. Brücher entstanden.
Die 12. Zivilkammer hat daher heute entschieden, den auf den 30. August 2016 angesetzten Verkündungstermin aufzuheben und auf den 25. Oktober 2016 zu verschieben, um die Frage der Befangenheit von Richterin Dr. Brücher einer gerichtlichen Überprüfung zuführen zu können.

 

Die Rechtsanwälte des Renn-Klubs vermuten als Hintergrund für das ausgesprochen ungewöhnliche Prozedere des Präsidiums im Umgang mit Richter Dr. Kirschbaum – der im Frühjahr dem Vortrag des Renn-Klubs, wonach die Stadt Frankfurt sich im Zuge der im Dritten Reich erfolgten kostenlosen Aneignung von Vermögenswerten des jüdischen Renn-Klubs verpflichtet hat, sich im Gegenzug zumindest für den dauerhaften Erhalt der Rennbahn einzusetzen, nachgegangen war und auch entsprechende – bisher unter Verschluss gehaltene – Dokumente aus der Grundbuchakte beigezogen hatte – dass der Austausch dieses Richters seinem unerschrockenen Einsatz für diese historische Wahrheitsfindung geschuldet ist. Es entsteht leider der Eindruck, dass Richter Dr. Kirschbaum für sein unerwünschtes Vorgehen (Beiziehung der Grundbuchakte aus der Nazizeit) in dieser Sache diszipliniert und an der Fortsetzung seiner zu dem Problemkreis nationalsozialistischer Enteignungen eingeleiteten Rechtsprechung gehindert werden soll.
Der Renn-Klub hat wie wir alle einen Anspruch auf den gesetzlichen und unparteiischen Richter. Die Anwälte des Renn-Klubs prüfen daher, ob die außerplanmäßige Versetzung von Richter Dr. Kirschbaum nicht auch einen Verstoß gegen Artikel 101 des Grundgesetzes beinhaltet.

EU-Kommission entscheidet Parallelfall zum Rennbahnareal als unzulässige Beihilfe.

EU bestätigt Profisport ist eine Wirtschaftstätigkeit. Verbot der Rennbahnbebauung nur noch eine Frage der Zeit.

Wie die Europäische Kommission gestern bekannt gegeben hat müssen insgesamt sieben spanischen Fußballklubs, Millionenbeträge, die sie als Beihilfe von der öffentlichen Hand, überwiegend für Grundstücke erhalten haben, zurückzuzahlen. Unter den betroffenen Klubs sind namhafte Vereine wie Real Madrid und FC Barcelona. Der spanische Staat muss nun die bis zu zweistelligen Millionenbeträge von den Vereinen zurückfordern.
Was bedeutet dies nun für die Anfang diesen Jahres vom Frankfurter Rennklub ebenfalls bei der EU-Kommission eingereichte Beschwerde gegen unerlaubte Beihilfe an den DFB in Form des Rennbahn-Geschenks?:
1. Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager kommentierte das Urteil mit dem deutlichen Hinweis: „Profifußball ist eine Wirtschaftstätigkeit, bei der beträchtliche Summen im Spiel sind“. Die Kommissarin unterstreicht ihre Äußerungen zudem mit der Feststellung, dass es bei derlei Fußballvereinen nicht um den sportlichen Wettbewerb gehe, sondern um einen wirtschaftlichen, wie man anhand der Millioneneinnahmen durch Trikotverkauf und Lizenzvergaben erkennen kann. Mit diesen Aussagen bringt sie die gesamte Fassade zum Einsturz, die die Stadträte Frank und Cunitz um den Wirtschaftsbetrieb DFB immer wieder aufbauten, wenn sie bei der DFB-Beihilfe von der „Förderung des Breitensports“ faselten. 2. Die Kommission führt ferner aus, dass bei den Hilfen an die Fußballklubs somit der Wettbewerb nicht nur in Spanien, sondern auch innerhalb der Europäischen Union drastisch verzerrt werde. Der Verzicht der Stadt Frankfurt auf einen marktgerechten Grundstückspreis im Fall des DFB ist also umso mehr völlig zweifelsfrei als ein Regelverstoß gegen geltendes EU-Recht zu verstehen und keinesfalls eine Frage, die Stadträte auf kommunaler Ebene auskungeln dürfen. 3. Madrid muss zudem 18,5 Mio. Euro aus einer Entschädigung für den nicht vollzogenen Grundstückstausch zurückzahlen. Dies zeigt, mit welcher Dreistigkeit die Fußballwirtschaft gegenüber Kommunen auftritt und dass sie sich längst auch auf den geschickten Umgang mit Grundstücksgeschäften verstehen.
Hierzu Rechtsanwalt Adam Rosenberg: „Der Beschluss der EU-Kommission ist ein deutlicher Hinweis, auf das zu erwartende Ergebnis im Fall des Verkaufs des Rennbahnareals an den DFB. Es kann nunmehr davon ausgegangen werden, das von der Kommission auch dieses Geschäft als unzulässige Beihilfe angesehen wird – mit der Folge der Nichtigkeit des Vertrags. Entgegen der rechtsirrigen Darstellung von Herrn Gellert spielt es in Brüssel keine Rolle ob dem Geschäft ein Kauf-, Mietvertrag oder Erbpachtverhältnis zu Grunde. Erbpachtgeschäfte sind als vollwertige Grundstücksgeschäfte zu betrachten. Nicht ohne Grund unterliegen sie ja auch der Grunderwerbsteuer und müssen beim Notar abgeschlossen werden. “
Der Vorstand des Frankfurter Rennklub appelliert daher noch einmal an den Magistrat der Stadt Frankfurt, endlich überfällige Gespräche für eine gemeinschaftliche Lösung, anzubieten.

Internet-Hetzer Thomas Bäppler-Wolf gestoppt.

Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen SPD-Stadtverordneten-Nachrücker.

Dass sich die Bürger im Zuge des zurückliegenden ersten Bürgerentscheids in der Geschichte Frankfurts über die Frage der Zukunft der Frankfurter Galopprennbahn mit den unterschiedlichsten Diskussionsbeiträgen zu Wort meldeten, war erwünscht und tut unserer demokratischen Diskussionskultur gut. Wer sich jedoch mit persönlichen Beleidigungen und in Form aggressiver Hetze gegen Menschen im Netz beteiligt, gehört aus dieser Diskussion ausgeschlossen und bestraft. So forderte es vor einiger Zeit auch zu Recht wieder Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat nun den wohl übelsten Internet-Hetzer unserer Stadt gestoppt. Eine Staatsanwältin hat nun einen Strafbefehl gegen den selbsternannten Künstler und Nachrücker auf der SPD-Stadtverordnetenliste, Thomas Bäppler-Wolff, wegen Beleidigung beantragt, verbunden mit einer Strafzahlung. Die von Rechtsanwalt Uwe Lenhart begleitete Strafanzeige hat damit vollen Erfolg gehabt. Der angehende Parlamentsneuling hatte sich über Monate hinweg mit übelsten Beleidigungen gegen die ehrenamtlich arbeitenden Vorstandsmitglieder des Frankfurter Rennklubs hervorgetan. Obwohl er von der Rennbahn-Thematik gar nicht betroffen war, schoss er zeitweise täglich auf den unterschiedlichsten Internetforen mit übelsten Schmähungen gegen die Initiatoren des Bürgerentscheids, insbesondere gegen den Schatzmeister des Frankfurter Rennklubs, Carl-Philip Graf zu Solms-Wildenfels (z.B.: „Die Ratten verlassen das sinkende Schiff…mal sehen wann die adelige Oberratte geht…“ etc.). Der bekannte Frankfurter Travestiedarsteller verfügt offensichtlich weder über die sittliche Reife, noch verfügt er über die charakterliche Eignung, ein solch wichtiges Amt wie das eines Stadtverordneten anzutreten. Als Konsequenz sollte die SPD-Fraktion ihn daher dringend dazu bewegen, auf seine

Cunitz informiert offensichtlich unrichtig

Renn-Klub registriert Kontrollverlust des Planungsdezernenten

Der Frankfurter Renn-Klub ist verwundert über die von Herrn Planungsdezernent Olaf Cunitz in mehreren Medien abgegebene Äußerung, man habe keinen Abriss der Tribüne vor einer Gerichtsentscheidung über die Räumungsklage beabsichtigt. Vor dem Hintergrund der durch das Liegenschaftsamt ab 08. Januar auf der Galopprennbahn verbreiteten Information „ Im Zuge des Rückbaues der Tribüne…“ sind die Aussagen von Herrn Cunitz der auch die politische Verantwortung für das Liegenschaftsamt inne hat, entweder eine offensichtliche Unwahrheit oder ein Kontrollverlust über die eigenen Amtsgeschäfte

Krachende Niederlage für den Magistrat und den DFB

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit einem Beschluss vom heutigen Tage (Az.: 2 W 10/16) dem einstweiligen Rechtsschutzbegehren des Frankfurter Renn-Klub e.V. gegen den Abriss der Tribüne und anderer Gebäude auf der Galopprennbahn stattgegeben.  Damit wurde eine zuvor erlassene Genehmigung des Landgerichts Frankfurt am Main aufgehoben. Den Erfolg für den Renn-Klub erfocht der Frankfurter Rechtsanwalt Michael E. Freudenreich.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts stellt eine schwere Niederlage für den Versuch des Magistrat dar, auf der Galopprennbahn vollendete Tatsachen zu schaffen. Auch der DFB wurde mit dem Urteil in seine Schranken gewiesen und eines Besseren belehrt. Noch vor wenigen Tagen verkündete laut Medienberichten der sich offensichtlich über Recht und Gesetz stehend wähnende Teammanager der deutschen Fußballnationalmannschaft, Oliver Bierhoff großspurig:  „Der erste Bagger rollt jetzt, um die Rennbahn platt zu machen“. Auch die Hauptverantwortlichen für dieses Projekt im Magistrat, die Dezernenten Markus Frank und Olaf Cunitz wie auch die derzeitige Römer- Mehrheit von CDU und Grünen, wissen nun, Recht und Gesetz nicht ignorieren zu können.

In der Urteilsbegründung wird bestätigt, dass der Frankfurter Renn-Klub e.V. nicht als reiner Geschäftsbesorger, sondern als Besitzer der Rennbahnanlage zu behandeln ist. Darüber hinaus wurde die medienwirksam angekündigte Abtrennung der Versorgungsleitungen für Strom und Wasser vom städtischen Netz gerichtlich untersagt. Das bedeutet: Es dürfen vor einer Entscheidung im Hauptverfahren, in diesem Fall die Feststellungsklage, keinerlei weitere vorbereitende Maßnahmen für die Errichtung des DFB Projekts vorgenommen werden. Als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung erteilte der Renn-Klub sofortiges Hausverbot für Angehörige bestimmter städtischer Ämter.

Das Präsidium und der Vorstand des Frankfurter Renn-Klubs e.V. sehen sich abermals in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und werden weiter für Galopprennen in Frankfurt kämpfen.

Pressemeldung/Frankfurter Renn-Klub 04.02.2016

Eine schöne Zeit und einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr

Am 20.12. ist es wieder soweit! Gemeinsam mit vier anderen Bands veranstaltet „Vielleicht Anna“ im VIP-Zelt der Galopprennbahn einen tollen weihnachtlichen Abend zu Gunsten des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt e.V.

Die Tickets kosten 5€ / Beginn ist 17:00 Uhr (Einlass: 16:00 Uhr)

Wie immer werden gerne Geschenke für die Kinder und Jugendlichen der Jugendgruppe des Vereins „Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt e.V.“  entgegen genommen. Ganz wichtig ist wie immer, dass Ihr auf den verpackten Geschenken einen kleinen Zettel mit Geschlecht und Alter hinterlasst, sprich für welche Zielgruppe das Geschenk geeignet ist. Die Geschenke werden anschließend an die Kinder und Jugendlichen verteilt.

Am 20.12. mit dabei sind:
EFFEKT
Leyla Trebbien & Band
Fulltime Job
Groove ConneXion
Vielleicht Anna (http://vielleicht-anna.de/)