Frankfurter Renn-Klub beantragt einstweilige Anordnung gegen Stadt Frankfurt

Drohungen des Planungsdezernenten Mike Josef sind Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit

Der Frankfurter Renn-Klub (FRK) hat am Mittwoch den 07. Juni 2017 beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Der FRK wehrt sich damit gegen die öffentlichen Drohungen und Maßregelungen des Planungsdezernenten Mike Josef gegenüber dem Oberlandesgericht und wegen des bisherigen Prozessverlaufs. Der Planungsdezernent hatte wiederholt, zuletzt in der Stadtverordnetenversammlung am 01. Juni im Namen des Magistrats erklärt „es wäre klug endlich eine Entscheidung zu fällen“ und „dieses sei auch im Interesse des Gerichts“. Dies veranlasste den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Roman Poseck am 02. Juni in der Frankfurter Rundschau in einem Interview dem Vorwurf des Hinauszögerns einer Entscheidung durch Verlegung von Verhandlungsterminen, zu widersprechen. Weiterhin erklärte der Präsident bei der Kritik der Stadt „Im Rennbahnverfahren scheint das richtige Maß verloren gegangen zu sein“. Der FRK sieht in den als Drohung zu wertenden Äußerungen des Planungsdezernenten Josef einen Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit nach § 97 GG und damit eine Überschreitung rechtlicher Grenzen amtlicher Einflussnahme. Die Tatsache, dass der Deutsche Fußballbund e.V. (DFB) involviert ist hat zwar ein großes öffentliches Interesse hervorgerufen. Dass deshalb aber schwierige Rechtsfragen, die eine akribische und genaue Erörterung erforderlich machen, aus politischen Gründen unbewertet bleiben sollen, ist inakzeptabel. Die Stadt selbst hat sich durch ihr eigenes rechtlich fragwürdiges und teilweise nicht klar strukturiertes bzw. ungeplant wirkendes Verhalten von Herrn Cunitz, dem Vorgänger des heutigen Planungsdezernenten, in diese Situation gebracht, indem sie den FRK – ohne überhaupt je ein Gespräch geführt zu haben – von der Rennbahn trotz bestehender Verträge vertreiben wollte. Nachdem der DFB Alternativen prüft bzw. andere Angebote erhält, dem erkennenden Gericht zu drohen bzw. Ratschläge erteilen zu wollen wie es sein Verfahren zu leiten und zu gestalten habe ist ein Tiefpunkt in dieser prozessualen Auseinandersetzung. Der Grund dafür ist durchschaubar. So soll durch entsprechende Äußerungen in der Stadtversammlung und mit Hilfe der Medien Druck auf die Justiz ausgeübt werden. Der FRK, der auf die Neutralität der Justiz vertraut und angewiesen ist, lässt sich solch einen Angriff nicht gefallen. Es geht hier nicht nur um den reinen Schutz der Interessen des FRK, sondern eben auch darum, dass den Bürgerinnen und Bürgern nicht der Eindruck vermittelt wird, dass Politik und Jurisprudenz hier „Hand in Hand“ arbeiten würden.

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