Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen SPD-Stadtverordneten-Nachrücker.
Dass sich die Bürger im Zuge des zurückliegenden ersten Bürgerentscheids in der Geschichte Frankfurts über die Frage der Zukunft der Frankfurter Galopprennbahn mit den unterschiedlichsten Diskussionsbeiträgen zu Wort meldeten, war erwünscht und tut unserer demokratischen Diskussionskultur gut. Wer sich jedoch mit persönlichen Beleidigungen und in Form aggressiver Hetze gegen Menschen im Netz beteiligt, gehört aus dieser Diskussion ausgeschlossen und bestraft. So forderte es vor einiger Zeit auch zu Recht wieder Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat nun den wohl übelsten Internet-Hetzer unserer Stadt gestoppt. Eine Staatsanwältin hat nun einen Strafbefehl gegen den selbsternannten Künstler und Nachrücker auf der SPD-Stadtverordnetenliste, Thomas Bäppler-Wolff, wegen Beleidigung beantragt, verbunden mit einer Strafzahlung. Die von Rechtsanwalt Uwe Lenhart begleitete Strafanzeige hat damit vollen Erfolg gehabt. Der angehende Parlamentsneuling hatte sich über Monate hinweg mit übelsten Beleidigungen gegen die ehrenamtlich arbeitenden Vorstandsmitglieder des Frankfurter Rennklubs hervorgetan. Obwohl er von der Rennbahn-Thematik gar nicht betroffen war, schoss er zeitweise täglich auf den unterschiedlichsten Internetforen mit übelsten Schmähungen gegen die Initiatoren des Bürgerentscheids, insbesondere gegen den Schatzmeister des Frankfurter Rennklubs, Carl-Philip Graf zu Solms-Wildenfels (z.B.: „Die Ratten verlassen das sinkende Schiff…mal sehen wann die adelige Oberratte geht…“ etc.). Der bekannte Frankfurter Travestiedarsteller verfügt offensichtlich weder über die sittliche Reife, noch verfügt er über die charakterliche Eignung, ein solch wichtiges Amt wie das eines Stadtverordneten anzutreten. Als Konsequenz sollte die SPD-Fraktion ihn daher dringend dazu bewegen, auf seine
