„Wer 1:0 führt, der stets verliert“

Halbzeitstand bei Räumungsklage: Stadt führt gegen Renn-Klub 1:0

Nachdem vom Präsidium des Landgerichtes zweimal der „SchiedsRichter“ ausgewechselt wurde, hat die dritte Richterin im Räumungsverfahren erwartungsgemäß trotz aller bestehenden Gegenargumente heute ohne vorherige Beweisaufnahme und ohne Anhörung der Zeugen eine Entscheidung zugunsten der Stadt Frankfurt verkündet.
Das heutige Urteil führt nicht zur Räumung der Rennbahn.
Dem steht schon das OLG-Urteil vom 02. September 2016 in dem vom FRK angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren entgegen, wonach die Räumung des Geländes und der Abriss der Tribüne bei Meidung von Ordnungsgeld bzw. Haft ausdrücklich untersagt worden ist.
Der FRK hat bereits seine Rechtsanwälte beauftragt, gegen das heutige intrasparente Urteil Berufung beim OLG einzulegen.
Der Vorstand und die Mitglieder des FRK haben volles Vertrauen, dass das Berufungsgericht den Sachverhalt zunächst gewissenhafter aufklärt, um dann ein unabhängiges und gerechtes Urteil zu fällen.

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